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Webdesign by Frank Dückershoff FD-Design FD-Design
   
 
  AGB
 
 

AGB...

 
 

1. Leistungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Vorleistungen zu erbringen, die für die Bearbeitung durch den Auftragnehmer erforderlich sind. Dieses muss in einem angemessenen Zeitraum erfolgen. Tut er dies nicht, so hat er keinen Anspruch auf pünktliche Lieferung durch den Auftragnehmer.


2. Zahlung
Die Zahlung durch den Auftraggeber hat wie vereinbart zu erfolgen.
Bei Erstellung von Internetseiten gilt: 30% bei Auftragserteilung, 40% bei abname des Designs und 30% vor online stellung.

Falls keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde (keine Auftragserteilung), ist die Zahlung 14 Tage nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung genannte Konto des Auftragnehmers fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 5 %, zu berechnen. Sowie bei einem Zahlungsverzug länger als 21 Tage die Internetpräsens bis zur vollständigen Bezahlung aus dem Netz zu nehmen.


3. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungssumme durch den Auftraggeber bleiben alle erbrachten Leistungen im Besitz des Auftragnehmers. Bei Programmierung von Applikationen verbleiben, falls nicht anders vereinbart, die Rechte zur Änderung der Applikation beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält eine Lizenz, die ihn zur Nutzung berechtigt. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch anderweitig Lizenzen für die Applikationen zu vergeben.


4. Rücktritt von dem Vertrag
Bei einem Rücktritt von dem Vertrag durch den Auftraggeber vor Arbeitsbeginn hat dieser 15% der Vertragssumme an den Auftragnehmer zu zahlen. Sollte die Arbeit bereits begonnen haben, hat er die geleistete Arbeit zu bezahlen. Der Auftragnehmer hat bei einem Rücktritt den beim Auftraggeber eventuell entstandenen Schaden zu begleichen.


5. Höhere Gewalt
Sollte einer der beiden Vertragspartner wegen höherer Gewalt nicht in der Lage sein, einen der Vertragspunkte ordnungsgemäß zu erfüllen, so ist der jeweils andere verpflichtet, ihm eine angemessene Zeit zuzugestehen, um ein Nachkommen der vertraglichen Vereinbarungen zu ermöglichen.

6. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Hamburg.