1. Leistungen
Der Auftraggeber verpflichtet
sich, sämtliche Vorleistungen zu erbringen, die für
die Bearbeitung durch den Auftragnehmer erforderlich sind.
Dieses muss in einem angemessenen Zeitraum erfolgen. Tut er
dies nicht, so hat er keinen Anspruch auf pünktliche
Lieferung durch den Auftragnehmer.
2. Zahlung
Die Zahlung durch den Auftraggeber
hat wie vereinbart zu erfolgen.
Bei Erstellung von Internetseiten gilt: 30% bei Auftragserteilung,
40% bei abname des Designs und 30% vor online stellung.
Falls keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde (keine
Auftragserteilung), ist die Zahlung 14 Tage nach Rechnungsstellung
auf das in der Rechnung genannte Konto des Auftragnehmers
fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe
von 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank,
mindestens aber 5 %, zu berechnen. Sowie bei einem Zahlungsverzug
länger als 21 Tage die Internetpräsens bis zur vollständigen
Bezahlung aus dem Netz zu nehmen.
3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung
der Rechnungssumme durch den Auftraggeber bleiben alle erbrachten
Leistungen im Besitz des Auftragnehmers. Bei Programmierung
von Applikationen verbleiben, falls nicht anders vereinbart,
die Rechte zur Änderung der Applikation beim Auftragnehmer.
Der Auftraggeber erhält eine Lizenz, die ihn zur Nutzung
berechtigt. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor,
auch anderweitig Lizenzen für die Applikationen zu vergeben.
4. Rücktritt von dem Vertrag
Bei einem Rücktritt von dem Vertrag durch den Auftraggeber
vor Arbeitsbeginn hat dieser 15% der Vertragssumme an den
Auftragnehmer zu zahlen. Sollte die Arbeit bereits begonnen
haben, hat er die geleistete Arbeit zu bezahlen. Der Auftragnehmer
hat bei einem Rücktritt den beim Auftraggeber eventuell
entstandenen Schaden zu begleichen.
5. Höhere Gewalt
Sollte einer der beiden Vertragspartner wegen höherer
Gewalt nicht in der Lage sein, einen der Vertragspunkte ordnungsgemäß
zu erfüllen, so ist der jeweils andere verpflichtet,
ihm eine angemessene Zeit zuzugestehen, um ein Nachkommen
der vertraglichen Vereinbarungen zu ermöglichen.
6. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Hamburg.
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